Personelle Unterstützung für den Einsatz von Ersatzgeldern im Biotopverbund
| Uelzen
Das stetige Anwachsen der unverbrauchten Ersatzgelder wurde in den Gremien des Kreistages bereits oft kritisiert. Dieser Gelder werden als Ausgleich für Eingriffe durch Bauprojekte gezahlt, zweckgebunden zurückgelegt und erreichten zuletzt den Höchststand von 15.522.522,39 €. Das Bundesnaturschutzgesetzt schreibt in § 15 vor: „Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in… Weiterlesen: Personelle Unterstützung für den Einsatz von Ersatzgeldern im Biotopverbund

