Wie lange muss das Jobcenter für teure Wohnungen zahlen?
NIEDERSACHSEN/CELLE. Für große und teure Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern muss das Jobcenter nicht die volle Miete tragen. Dieser Grundsatz gilt aber nicht unbegrenzt, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen nun entschieden hat. Wer zwischenzeitlich gearbeitet hat und danach erneut Grundsicherungsleistungen erhält, kann ggf. eine zweite Übergangsfrist beanspruchen. Zugrunde lag das Eilverfahren eines 51-jährigen Hannoveraners, der seit dem… Weiterlesen: Wie lange muss das Jobcenter für teure Wohnungen zahlen?
