Kommunalwahlen 2026: Rund 6,3 Millionen Menschen in Niedersachsen sind wahlberechtigt
Am Sonntag, 13. September 2026, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen über die Zusammensetzung ihrer kommunalen Vertretungen. Rund 6,3 Millionen Menschen sind nach Angaben des Niedersächsischen Landeswahlleiters wahlberechtigt. Neben Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten sowie weiteren kommunalen Gremien stehen in zahlreichen Kommunen auch Direktwahlen an.
Landesweit werden insgesamt 2.182 kommunale Vertretungen gewählt. Dazu zählen die Regionsversammlung der Region Hannover, die Kreistage der 36 Landkreise, die Räte der acht kreisfreien Städte und die Räte von 927 kreisangehörigen Gemeinden. Hinzu kommen 113 Samtgemeinderäte, 1.095 Stadtbezirks- und Ortsräte sowie zwei Einwohnervertretungen.
Fast 30.000 Mandate zu vergeben
Insgesamt geht es bei den Kommunalwahlen um 29.501 Sitze. Davon entfallen 15.625 auf die kreisangehörigen Gemeinden, 8.548 auf Stadtbezirke und Ortschaften sowie 2.978 auf die Samtgemeinden. Weitere 2.350 Sitze werden in den Landkreisen, den kreisfreien Städten und der Region Hannover vergeben.
Das Interesse an den Mandaten ist groß. Für die kommunalen Vertretungen liegen insgesamt 68.061 Bewerbungen vor. Die tatsächliche Zahl der kandidierenden Personen ist allerdings niedriger, da sich manche Bewerberinnen und Bewerber bei mehreren Wahlarten um ein Mandat bewerben. Unter den Kandidaturen sind 20.364 von Frauen und 47.697 von Männern.
Die meisten Kandidaturen entfallen auf die CDU mit 18.235, gefolgt von der SPD mit 16.256. Für örtliche Wählergruppen gibt es insgesamt 14.364 Kandidaturen. Die Grünen kommen auf 8.178, die FDP auf 4.290, die AfD auf 2.622 und Die Linke auf 2.102 Kandidaturen. Hinzu kommen weitere Parteien sowie 495 Einzelkandidaturen.
395 Direktwahlen am 13. September
Parallel zu den Wahlen der Vertretungen finden in 395 Kommunen Direktwahlen statt. Dabei werden unter anderem Landrätinnen und Landräte, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie Samtgemeindebürgermeisterinnen und -bürgermeister bestimmt. Insgesamt sind dafür 1.123 Kandidaturen zugelassen. Sollte bei einer Direktwahl niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreichen, ist grundsätzlich für den 27. September eine Stichwahl vorgesehen.
Auch 16- und 17-Jährige dürfen wählen
Von den rund acht Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Niedersachsens sind nach Schätzung des Landesamtes für Statistik etwa 6,33 Millionen wahlberechtigt. Darunter befinden sich rund 325.000 Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten.
Auch junge Menschen können bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Rund 418.000 Wahlberechtigte sind zwischen 16 und 21 Jahre alt, darunter etwa 136.000 16- und 17-Jährige. Rund 243.000 Menschen zählen zu den Erstwählerinnen und Erstwählern.
Drei Stimmen können verteilt werden
Anders als bei Bundestagswahlen verfügen die Wahlberechtigten bei der Wahl der kommunalen Vertretungen über drei Stimmen. Diese können einer Gesamtliste oder einzelnen Kandidierenden gegeben werden. Dabei ist sowohl das Kumulieren, also die Vergabe mehrerer Stimmen an einen Wahlvorschlag oder eine Person, als auch das Panaschieren, die Verteilung der Stimmen auf unterschiedliche Wahlvorschläge, möglich. Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, ist der betreffende Stimmzettel grundsätzlich ungültig.
Bei Direktwahlen ist das Verfahren einfacher: Hier hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Gewählt ist zunächst, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Briefwahl gewinnt an Bedeutung
Die Zahlen vergangener Wahlen zeigen, dass die Briefwahl in Niedersachsen deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Bei den Kreiswahlen 1981 lag ihr Anteil noch bei 10,2 Prozent. Bei den Kreiswahlen 2021 stimmten bereits 33,7 Prozent der Wählerinnen und Wähler per Brief ab. Bei der Bundestagswahl 2025 waren es 26 Prozent.
Ergebnisse werden erst spät in der Nacht erwartet
Für die Durchführung der Kommunalwahlen werden landesweit mehrere tausend Wahlbezirke eingerichtet. Rund 86.000 Menschen sollen ehrenamtlich in den Wahlvorständen tätig sein und unter anderem für die Durchführung der Abstimmung und die Ermittlung der Ergebnisse sorgen.
Geduld dürfte am Wahlabend gefragt sein. Wegen des Kommunalwahlsystems und der Vielzahl der einzelnen Wahlen dauert die Ermittlung der vorläufigen Ergebnisse nach Angaben des Landeswahlleiters wesentlich länger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Mit einem vorläufigen Landesergebnis wird deshalb erst in den frühen Morgenstunden des 14. September gerechnet. Die neue kommunale Wahlperiode beginnt am 1. November 2026.
CP/PR
Foto: Thor_Deichmann / Pixabay
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