Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust – LSG stärkt Rechte von Müttern
| Celle
CELLE. Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sich ausnahmsweise bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Wo die Grenze zum kündigungsbedingten Einkommensverlust verläuft, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) nun klargestellt. Geklagt hatte eine Hotelfachfrau aus der Region Hannover, deren Arbeitsplatz nach langer Mobbingsituation gekündigt wurde. Die… Weiterlesen: Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust – LSG stärkt Rechte von Müttern
