Freitag, 16. Oktober 2026

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Polizei warnt vor „Spoofing“ – Betrüger täuschen Anrufe von Banken vor

Die Polizei warnt aktuell vor einer Betrugsmasche am Telefon, dem sogenannten „Spoofing“. Der Begriff stammt aus der IT-Welt und bedeutet sinngemäß „Vortäuschen“. Bei dieser Betrugsform nutzen Täter spezielle Software, um beim Angerufenen eine gefälschte Rufnummer auf dem Display anzeigen zu lassen. Dadurch kann beispielsweise die tatsächliche Telefonnummer eines Geldinstituts erscheinen, obwohl der Anruf nicht von der Bank stammt.

In zwei Fällen, die der Polizei bekannt wurden, wurde am 22. und 24. September 2026 die Telefonnummer der Volksbank in Uelzen für einen solchen Betrugsanruf missbraucht. Die Angerufenen gingen auf die Gespräche ein und gaben in der Folge über das Online-Banking auch Geldbeträge frei. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin: Die im Display angezeigte Telefonnummer ist kein sicherer Beleg dafür, dass tatsächlich die angegebene Bank oder eine Behörde anruft.

Die Polizei gibt folgende Hinweise:

  • Keine Überweisungen aufgrund eines Telefonanrufs: Überweisen Sie keine Geldbeträge, wenn Sie dazu telefonisch von einer angeblichen Bank, Polizei, Staatsanwaltschaft, einem Amtsgericht oder einer anderen Behörde aufgefordert werden. Zahlungen oder Transaktionen werden nicht auf diese Weise telefonisch vereinbart oder eingefordert. – Keine sensiblen Daten herausgeben: Geben Sie am Telefon niemals persönliche Daten wie PIN, TAN, Passwörter oder Zugangsdaten zum Online-Banking weiter. Ein Geldinstitut wird seine Kunden nicht unaufgefordert telefonisch nach solchen Daten fragen. – Vorsicht bei Auslandsüberweisungen: Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie telefonisch aufgefordert werden, Geld ins Ausland zu überweisen. In solchen Fällen bestehen häufig nur sehr geringe Möglichkeiten, das Geld zurückzuerlangen. – Gespräch konsequent beenden: Beenden Sie ein verdächtiges Telefonat. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder zu einer Fortsetzung des Gesprächs bewegen. Auch wenn der Anrufer behauptet, es handele sich um einen dringenden oder wichtigen Vorgang, sollte das Gespräch beendet werden. – Im Zweifel selbst zurückrufen: Wer Zweifel an der Echtheit eines Anrufs hat, sollte das Gespräch beenden und die Bank oder Behörde über eine selbst recherchierte bzw. bekannte offizielle Telefonnummer kontaktieren. Nutzen Sie dafür nicht die vom Anrufer genannte Nummer.

Was tun bei einem Verdacht? Wer einen verdächtigen Anruf erhält, sollte die Polizei unter der Notrufnummer 110 oder die örtlich zuständige Polizeidienststelle informieren. Wer bereits auf einen solchen Betrugsversuch hereingefallen ist oder einen finanziellen Schaden erlitten hat, sollte unverzüglich Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten und – soweit möglich – auch das eigene Geldinstitut informieren. Wichtig: Eine im Telefondisplay angezeigte Rufnummer kann gefälscht sein. Lassen Sie sich daher nicht allein durch die angezeigte Telefonnummer von der Echtheit eines Anrufs überzeugen.

ots
Foto: Mateusz Dach / Pexels

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.

Anzeige