Montag, 7. September 2026

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Radwegenutzungspflicht aufgehoben – Verlegung von Ortstafeln nötig

Ein genereller Punkt des umgesetzten Radfahrkonzepts der Stadt Bad Bevensen ist die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im gesamten Stadtgebiet. Das bedeutet: die Radfahrenden müssen innerorts auf der Straße fahren, auch an vielen Stellen wo es bisher die Möglichkeit gab, einen Fuß- oder Radweg zu nutzen.

Damit auf der Demminer Allee (L252) und der Römstedter Straße (L253) die Radlerinnen und Radler eben nicht auf der Fahrbahn fahren müssen, sind die Ortstafeln verlegt worden. Dadurch befindet sich die Brücke über die Ilmenau und der Abschnitt zwischen Löns- und Lyraweg außerhalb der geschlossenen Ortschaft und dort können die bisherigen Radwege weiter genutzt werden. Die Situation an der Römstedter Straße hat zudem zur Folge, dass an der Uferallee und dem Lyraweg ebenfalls neue Ortstafeln aufgestellt worden sind, da die Ortstafeln erst einige Meter weiter zum Ende des gerade sanierten Radweges ihren neuen Platz gefunden haben. Der neue Ortseingang Klein Bünstorfer Straße (K 56) hat ebenfalls neue Ortstafeln bekommen.

Bis zu den jeweiligen Ortstafeln beträgt die Geschwindigkeit auf der Straße jeweils 60 Stundenkilometer.

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