Freitag, 11. September 2026

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Glasfaser 2.0 – Landkreis Uelzen startet Vermarktung  

Ab sofort können Grundstückseigentümer beim Landkreis Uelzen bis einschließlich Montag, 30.  Juni 2025, einen kostenlosen Glasfaseranschluss beantragen, und zwar ohne vertragliche  Bindung an ein Telekommunikationsunternehmen – sofern ihr Gebäude in förderfähigen  Gebieten liegt. Diese Gebiete befinden sich in den Orten Suhlendorf, Rätzlingen, Rosche,  Himbergen, Velgen, Bienenbüttel, Wichmannsburg, Suderburg, Wrestedt, Dreilingen,  Wichtenbeck und Gerdau. 

Bei der Beantragung spielt es keine Rolle, ob der Anschluss direkt genutzt oder als Vorbereitung  für eine zukünftige Nutzung ins Gebäude gelegt wird.  

„Ziel ist es, jedem berechtigten Eigentümer einen kostenlosen Glasfaseranschluss direkt ins  Gebäude zu liefern. Es ist uns gelungen, eine sehr hohe Förderung beim Bund und beim Land  einzuwerben. Dies ist ein Riesenerfolg und eine sehr gute Möglichkeit, sein Haus zukunftsfähig  aufzustellen und den Wert zu erhalten“, so Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume.  

Der Landkreis investiert insgesamt 24 Millionen Euro in die erweiterte passive Netzinfrastruktur.  An diesen Kosten beteiligen sich der Bund und das Land Niedersachsen mit 85 Prozent. Damit  zählt der Landkreis Uelzen in ganz Deutschland weiterhin zu den Vorreitern in der ländlichen  Breitbandinfrastruktur. Das Unternehmen „Lünecom Kommunikationslösungen GmbH“ aus  Lüneburg wird Pächter des erweiterten Glasfasernetzes. 

Der Startschuss für die Vermarktung erfolgt in diesen Tagen. Per Post werden die betreffenden  Bürgerinnen und Bürger informiert, dass ihr Gebäude zum Ausbaugebiet gehört. Den jeweiligen Anschreiben sind Grundstückseigentümererklärungen beigefügt, welche die Eigentümerinnen  und Eigentümer ausfüllen müssen – sofern sie einen kostenlosen Glasfaseranschluss möchten.  

„Es gibt dann mehrere Möglichkeiten, wie diese ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen  den Landkreis Uelzen erreichen können. Entweder per Post, über die Rathäuser der Gemeinden  und Samtgemeinden und natürlich können sie auch persönlich im Kreishaus abgegeben werden“,  erläutert Jens Geißmann-Fuchs, Projektleiter für den Glasfaserausbau.  

Die Vorlage einer ausgefüllten und unterschriebenen Grundstückseigentümererklärung ist die  Voraussetzung dafür, dass der Landkreis das betreffende Gebäude anschließen darf.  

Landrat Blume betont, dass das Glasfasernetz 2.0 für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen,  für landwirtschaftliche Betriebe – für alle die Chance bietet, sich bestmöglich zukunftsorientiert  aufzustellen. Experten gehen davon aus, dass der schon heute bestehende Bedarf an schnellem  Internet künftig weiter deutlich zunehmen wird. „Insofern würde ich mich freuen, wenn nicht nur  möglichst viele kostenlose Glasfaseranschlüsse für die betreffenden Menschen gelegt werden,  sondern wenn diese dann auch tatsächlich genutzt werden. Dies hilft dem Landkreis auch bei der  Refinanzierung des Projektes, denn trotz der hohen Förderung verbleibt immer noch ein  beträchtlicher Finanzierungsanteil beim Landkreis“, so Blume weiter. 

Der Ausbau ist Teil eines umfassenden Plans des Landkreises, um regionale Versorgungslücken  zu schließen – wobei Gebiete und Adressen mit einem Koaxialanschluss weiterhin nicht durch  den Landkreis ausgebaut werden dürfen. Landrat Blume zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass  man nunmehr mit dem landkreiseigenen Erstausbau, dem angekündigten eigenwirtschaftlichen  Ausbau privater Telekommunikationsunternehmen und dem neuen Projekt 2.0 dem Ziel einer  Glasfaserversorgung bis zur sprichwörtlich letzten Milchkanne deutlich näherkommt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können weitere Informationen bei der Glasfaser-Hotline des  Landkreises während der Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0581 82-8000 oder unter der E Mail-Adresse glasfaser@landkreis-uelzen.de erhalten.

PR
Foto: ChatGPT

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