Sonntag, 14. Juni 2026

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Fahrbahnerneuerung der Ortsdurchfahrt Metzingen (Göhrde)

GÖHRDE. Im Zuge einer Fahrbahnerneuerung wird die Bundesstraße 216 im Landkreis Lüchow-Dannenberg zwischen der Ortsdurchfahrt Metzingen (Göhrde) und der Einmündung nach Schmarsau ab 02. Juli für den Verkehr vollgesperrt. Die Arbeiten werden in zwei Bauabschnitten durchgeführt und dauern voraussichtlich bis Anfang August an. Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus Lüneburg mit.

Zeitgleich werden in der Ortsdurchfahrt Metzingen die Nebenanlagen erneuert und eine Sanierung des Regenwasserkanals vorgenommen.

1. Bauabschnitt:

Der erste Bauabschnitt beginnt am Ortseingang Metzingen und endet vor dem Kreuzungsbereich Kreisstraße 8/ Landesstraße 255.

2. Bauabschnitt:

Der zweite Bauabschnitt wird vor dem Kreuzungsbereich Kreisstraße 8/ Landesstraße 255 bis vor dem Einmündungsbereich nach Schmardau im Anschluss erfolgen.

Während der Baumaßnahme wird der Verkehr aus Richtung Lüneburg kommend in Göhrde über die Landesstraße 253 nach Himbergen, weiter über die Kreisstraße 4 nach Bahnhof Weste und weiter über die Landesstraße 252 nach Hohenzethen umgeleitet. Von Hohenzethen wird der Verkehr dann über die Bundesstraße 191 nach Dannenberg über die Bundesstraße 248 zurück auf die Bundesstraße 216 geführt.

Der Verkehr aus Richtung Dannenberg wird über die Bundesstraße 248 und Bundesstraße 191 nach Hohenzethen geleitet und von dort über die Landesstraße 252 und Kreisstraße 54 nach Himbergen. Von Himbergen wird der Verkehr dann über die Landesstraße 253 nach Göhrde zurück auf die Bundesstraße 216 geleitet.

Die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel werden gebeten, die Aushänge der Verkehrsbetriebe an den Haltestellen zu beachten. Für die Linien 306 und 5304 werden Ersatzhaltestellen eingerichtet.

Witterungsbedingte Verzögerungen der Baumaßnahme sind möglich.

Der Geschäftsbereich Lüneburg der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger der Umleitungsstrecken um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 641.000 € und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.

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